Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
Alle Leistungen von unserer Firma werden ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Das Angebot von unserer Firma richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Der Kun-
de verpflichtet sich, bei nicht gewerblicher Nutzung dies unserer Firma mitzuteilen.
§ 2. Geltungsbereich
Entgegenstehende AGB von Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung durch unsere Firma gegenüber dem Kunden zunächst vorbehaltlos erbracht worden ist.
§ 3. Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung mittels Email oder online Auftragsformular, geht der Kunde einen rechtswirksamen Kaufvertrag ein. Wenn der Firmensitz des Auftraggebers sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, behält sich unsere Firma vor, den Auftrag nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
§ 4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1.
Unsere Firma arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. An die erstellten Texte werden die Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nicht anders vereinbart wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung über.
4.2.
Alle Texte und Konzepte von Wortstark-Marketing unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.3.
Die Texte und Konzepte von unserer Firma dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den unsere Firma, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
§ 5. Vergütung
5.1.
Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5.2.
Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist unsere Firma berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
§ 6. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werks fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert er vom Texter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
